Gewährleistung

I.  Garantiegegenstand
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung aus dem Kaufvertrag gelten folgende Garantiebedingungen ab Auslieferungsdatum:

1 Jahr Garantie auf alle durch uns gelieferten Produkte.

Kein Garantieanspruch besteht, wenn die Mängel der Ware auf nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind.


II.  Garantieumfang
Treten während des Garantiezeitraums unter diese Garantie fallende Beanstandungen auf und werden uns diese unter Vorlage der Rechnung schriftlich mitgeteilt und nachgewiesen (beispielsweise durch vorher angemeldete Einsendung an uns), erfolgt die Garantieleistung in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.

Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand selbst. Die Erstattung von Aufwendungen ggf. für Aus- und Einbau, Überprüfung entsprechender Teile sowie Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadensersatz sind von der Garantie ausgeschlossen.

Der Kaufbeleg / Rechnung gilt als Nachweis für den Garantieanspruch.

Die für die Reparatur im Rahmen der Garantieleistung ggf. erforderlichen Ersatzteile und anfallende Arbeitszeiten werden nicht berechnet. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.


III.  Verpflichtungen des Kunden im Garantiefall
Tritt der Garantiefall ein, sind wir unverzüglich davon zu informieren. Der Käufer hat alles zu unternehmen, um den Schaden zu begrenzen. Geräte, die durch Weiternutzung des Zubehörs weitere Schäden erleiden, sind bis zur Schadensbehebung ausser Betrieb zu setzen.


IV.  Garantieeinschränkungen und Gewährleistung
Bei Veränderungen oder nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch durch den Käufer oder durch nicht autorisierte Dritte erlischt die Garantie. 
Neben der Garantie bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers, die durch die Garantiebedingungen nicht eingeschränkt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hat der Verbraucher zunächst nach seiner Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.