Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der StrangeTec GmbH, Säntisstrasse 1, 9469 Haag (Rheintal), Schweiz (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die Entwicklung, Lieferung und Lizenzierung von Software sowie Elektronikkomponenten und zugehörigen Dienstleistungen, einschliesslich Beratungen und Schulungen.

Mit der Auftragserteilung oder Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden, auch wenn in den AGB des Kunden anderslautende Regelungen enthalten sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB des Kunden und diesen AGB haben letztere Vorrang.


II. Vertragsabschluss
Vertragsabschlüsse kommen zustande, indem der Kunde eine Bestellung aufgibt und diese durch den Anbieter schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird. Produktbeschreibungen im Internet, in Katalogen oder in sonstigen öffentlichen Medien stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Anbieters dar.


III. Leistungen des Anbieters
Der Anbieter entwickelt Software und Elektronikkomponenten nach Spezifikation des Kunden und bietet zugehörige Dienstleistungen an. Die genauen Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen werden im Vertrag festgehalten.


IV. Ausführung
Die Vertragspartner zeigen sich gegenseitig sofort alle Umstände aus ihren Bereichen an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden oder gefährden könnten.


V. Eigentumsrechte
Sämtliche Rechte an Software, Quellcodes, Elektroniklayouts und anderen im Rahmen des Auftrags erstellten Werken verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält eine Lizenz zur Nutzung dieser Werke im vereinbarten Umfang, sofern nicht anders im Vertrag festgelegt.

 
VI. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen sind in der Rechnung des Anbieters angegeben. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.


VII. Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.


VIII. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.


IX. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Pandemien, Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.


X. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.


XI. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.